Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.04.2009

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   OLG Bremen, 25.01.2010 - 3 U 43/08   

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OLG Bremen, 25.01.2010 - 3 U 43/08 (https://dejure.org/2010,44000)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.01.2010 - 3 U 43/08 (https://dejure.org/2010,44000)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 3 U 43/08 (https://dejure.org/2010,44000)
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   OLG Schleswig, 09.04.2009 - 3 U 43/08   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.04.2009 - 3 U 43/08 (https://dejure.org/2009,80581)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. April 2009 - 3 U 43/08 (https://dejure.org/2009,80581)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2016 - 20 W 322/14

    Unwirksamkeit eines Testaments nach § 2077 BGB (hier verneint)

    Eine entsprechende bzw. analoge Anwendung des § 2077 BGB auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wie sie das Nachlassgericht im Ergebnis angenommen hat, scheidet nach ganz herrschender Auffassung aus (vgl. etwa Erman/Schmidt, BGB, 14. Aufl., § 2077 Rz. 5; Münchener Kommentar/Leipold, BGB, 6. Aufl., § 2077 Rz. 6, 14; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2077 Rz. 2; Lehrmann in: jurisPK-BGB, 7. Aufl., § 2077 Rz. 98; Beck/Selbherr in NK-BGB, 4. Aufl., § 2077 Rz. 4, 16; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2077 Rz. 14; Litzenburger in BeckOK BGB, Stand 01.05.2015, § 2077 Rz. 1; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2009, 3 U 43/08; OLG Celle FamRZ 2004, 310; BayObLG NJWE-FER 2001, 261, je zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 13.07.2021 - 3 W 80/20

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Anwendbarkeit von § 2077 BGB

    Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Erbvertrag geschlossen oder der Erblasser zu Gunsten seines Partners ein Testament errichtet und heiraten die Partner später, findet auch im Fall der Scheidung vor dem Tod § 2077 BGB keine entsprechende Anwendung (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 9. April 2009 - 3 U 43/08).

    Obgleich § 2077 BGB seinem Wortlaut nach auf das Bestehen einer Ehe oder eines Verlöbnisses zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung abzustellen scheint, wird die Frage, ob die dort aufgestellte Auslegungsregel auch dann entsprechende Anwendung findet, wenn die Ehe erst nach Errichtung der letztwilligen Verfügung oder des Erbvertrages geschlossen worden ist, aber vor dem Zeitpunkt des Todes der Erblassers wieder geschieden worden ist (verneinend beispielhaft OLG Frankfurt, Beschl. v. 07.07.2015, 20 W 16/15, BeckRS 2016, 6193; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.02.2016, 20 W 322/14, BeckRS 2016, 9184 = ErbR 2016, 276; OLG Celle, Beschl. v. 23.06.2003, 6 W 45/03, NJW-RR 2003, 1304 = FamRZ 2004, 310; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2009, 3 U 43/08, zit. nach juris; a.A. noch BGH, Urt. v. 03.05.1961, V ZR 154/59, BeckRS 1961, 31348711).

  • OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 20 W 16/15

    Keine analoge Anwendung von §§ 2279, 2207 BGB auf nichteheliche

    Ohne Zweifel begann diese Frist hier jedenfalls mit der rechtskräftigen Scheidung am 02.12.1987 zu laufen (vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.04.2009, 3 U 43/08, zitiert nach juris).
  • KG, 29.09.2015 - 6 W 57/15

    Nachlasssache: Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung eines

    Dies ist für das Scheitern einer nichtehelichen heterosexuellen Lebensgemeinschaft herrschende Meinung (vgl. OLG Schleswig - Beschluss v 9.4. 2009 - 3 U 43/08 - zitiert nach juris: Rdnr. 13 m. w. Nachw.).
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